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Foto: HDMueller, Schwalingen
“Der Beitritt zu Erwerbs- oder Wirtschafts-
genossenschaften ist freiwillig, die Mitgliedschaft in
einer Jagdgenossenschaft ist es nicht:
Die Mitgliedschaft in der Jagdgenossenschaft ist an
den Besitz von Grundeigentum gekoppelt und wird
per Gesetz erworben. Sie dauert solange, wie der
Eigentümer die fraglichen Flächen besitzt.” mehr...
Körperschaft des öffentlichen Rechts