Freitag, den 29.März 2019 im Gasthaus Witte zu Schwalingen. Mitgliederversammlung 2019 Das schöne, vorfrühlingshafte Wetter konnte zahlreiche Mitglieder der Jagdgenossenschaft Schwalingen nicht davon abhalten, der Einladung des Jagdvorstandes zum Besuch der Mitgliedervsammlung 2019 ins Gasthaus Witte zu Schwalingen zu folgen. Die Jagd in Schwalingen ist eben ein interessantes Thema. Viele der Grundeigentümer in der Schwalinger Gemarkung nehmen ihre damit verbundene Verantwortung als Inhaber des Jagdrechtes und Mitglied der Schwalinger Jagdgenossenschaft bewusst wahr. Nur böse Zungen würden behaupten, dass die Versammlung nur deshalb so gut besucht wurde, weil die Einladung zum Abschluss „einen kleinen Imbiss“ angekündigte. Heiter bis wolkig. Zu den formalen Punkten der Tagesordung hat Jagdvorsteher Jürgen Schachtschneider keine Besonderheiten zu vermelden. Das Thema, das die heitere Stimmung hätte trüben können, spricht er am Ende seines Berichtes und nur kurz an: Wie vom Schriftführer Horst Böttcher den Versammelten bei der Verlesung des Protokolls zur Versammlung 2018 in Erinnerung gerufen, war der Jagdvorstand von der Versammlung beauftragt worden, aufgrund des in der Schwalinger Gemarkung neu errichteten wolfssicheren Herdenschutzzaunes „eine rechtlich tragfähige, bindende Regelung auszuarbeiten, die vorsieht, dass „Flächen, die durch Einzäunung für Wild dauerhaft unzugänglich sind, nicht zur bejagbaren Fläche des Gemeinschaftlichen Jagdbezirks Schwalingen gehören.“ (siehe Bericht zur Mitgliedersammlung 2018) Hierzu lässt Jagdvorsteher Jürgen Schachtschneider die Versammlung wissen, dass nach Einschätzung befragter Fachleute für eine solche Regelung derzeit die rechtlichen Voraussetzungen fehlen würden. Diese Flächen seien nämlich durchaus noch für Wild zugänglich, wenn auch nicht für erdgebundendes, wohl aber für Flugwild. Vor diesem Hintergund habe der Jagdvorstand entschie- den, den Auftrag der Versammlung vorerst nicht weiter zu verfolgen, sondern die weitere Entwicklung abzuwarten. Diese Nachricht löst zwar erstaunte Überraschung und ungläubiges Kopfschütteln aus. Aber eine Diskussion zum Thema bleibt aus. Auch die Bemerkung eines Anwesenden wurde weder von den versammelten Genossenschaftsmitgliedern noch von den Jagdpächtern aufgegriffen: Diese Sicht auf das geltende Jagdrecht könne ja dazu führen, dass bei vollständiger wolfssicherer Einzäunung des Jagdrevieres, d.h. Aussperrung des Wildes, die Jagdpächter weiterhin den vereinbarten Pachtzins zu entrichten hätten und die Genossenschaftsmitglieder ihr anteiliges Jagdgeld erwarten würden: Weil eben ab und an von oben eine Ente einfliegen könne. Die offen nicht geäußerte Stimmung unter den Versammelten drückt wohl die eher beiläufige Bemerkung eines Anwesenden aus: „Da ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Das kann auf die Dauer so nicht bleiben!“. Jagen zwischen Wolf und Schweinepest. In einem großen Überblick stellt Jagdleiter Manfred Lünzmann in dem „Bericht der Jagdpächter“ die Situation von Jagd und Jägern in Europa, Deutschland, Niedersachsen, Heidekreis, Neuenkirchen und Schwalingen dar. Obwohl die Jagd in Deutschland seit einigen Jahren mehr Interessierte reizt und die Zahl der Jagdscheininhaber laufend steigt, belegt Deutschland 2018 bei der Dichte der Jäger in der Bevölkerung im europäischen Vergleich weiterhin einen Platz in den hinteren Rängen: Findet sich z.B. in Irland 1 Jäger unter 12 Einwohner, sind es in Frankreich 48, in Österreich 70 Einwohner. In Deutschland kommt demgegenüber 1 Jäger auf 235 Einwohner. In den Niederlanden und Belgien ist der Anteil der Jäger an der Gesamtbevölkerung allerdings noch weiteraus geringer: Belgien 1 zu 452, Niederlande 1 zu 593. Manfred Lünzmann zeigt seinen Humor und verweist auf die aus seiner Sicht im Gemeinschaftlichen Jagdbezirk Schwalingen recht komfortable Lage der Jäger: Hier gibt es immerhin 10 Jäger bei rund 360 Einwohnern. „Trotzdem reicht es nicht“, fügt er hinzu. Was Manfred Lünzmann mit seiner nachgeschobenen Bemerkung zur Anzahl der Jäger in Schwalingen meint, wird den Anwesenden schnell deutlich. Das vermehrte Auftreten des Wolfes und die Abwehr der Afrikanischen Schweinepest verändern die Jagd, machen sie aufwändiger, komplexer, schwieriger. Den Jägern begegnet das vom Wolf verunsicherte Wild im Revier mit einem veränderte Verhalten, auf das sich bei der Jagd überlegt und vorsichtig eingestellt werden muss. Die intensive und nahezu uneingeschränkte Bejagung des Schwarzwildes zum Schutz der Schweinezucht- und mastbetriebe vor der drohenden Afrikanischen Schweinepest bleibt eine kräftezehrende Herausforderung. Vor diesem Hintergund ist für die Hege und Pflege des Wildbestandes nur unbefriedigend wenig Zeit übrig. Mit Bedauern bringt Manfred Lünzmann zum Ausdruck, dass trotz kostspieliger und andauernder Bemühungen der jagdlichen Fachleute auf Bundes-, Landes- und Kreisebene keine Fortschritte bei der Gesundung des auch im Schwalinger Revier fast gänzlich fehlenden Federwildbestandes gemacht werden. Diese Darstellung der Lage der Jagd findet sich auch in dem kurzen Streckenbericht 2018/2019 der Schwalinger Pächtergemeinschaft wieder: 23 Stück Schwarzwild 20 Stück Rehwild (unter Plan) und 6 Stück Fallwild 1 Damhirsch, 2 Stück weibliches Damwild (Fallwild) 1 Hase (Fallwild) 7 Füchse 20 Waschbären (Fallenjagd) kein Flugwild. Das Reh ist von der Deutschen Wildtier Stiftung zum Wildtier des Jahres 2019 gewählt worden. „Nicht, weil der Bestand dieser Wildart etwa leiden würde“, beruhigt Manfred Lünzmann die Anwesenden. Der Wildtierstiftung geht es vielmehr darum, die Bevölkerung auf die erschreckend große Zahl der Rehe aufmerksam zu machen, die in Deutschland im Straßenverkehr sterben (etwa 230.000/Jahr) oder als Kitz den berüchtigten Mähtod erleiden (etwa 100.000/Jahr). „Die Schwalinger Jäger werden sich auch weiterhin aktiv in der Wildunfallverhütung einsetzen und im Zusammenwirken mit den Schwalinger Landwirten versuchen, Kitze vor dem Mähtod in unseren Wiesen zu bewahren“, betont Manfred Lünzmann. „Das Reh-Wildtier des Jahres 2019“, mehr ... „Mähtod, Wildtierverluste in der Landwirtschaft
© Fotos: HDMueller, Schwalingen

Kitze vor dem Mähtod bewahren.

Kitzrettung im Schwalinger Revier:
„Südlink“-Planung: Betroffenheit unterschätzt ? Die deutsche Nord-Süd-Stromtrassenplanung als Thema in der Jagdgenossenschaft Schwalingen? Was sich zunächst ungewöhnlich anhört, stellt sich bald als durchaus wichtiges Thema für die Anwesenden heraus. Es geht dabei vordergründig um kein jagdliches Thema, aber doch um die Interessen der Grundeigentümer in der Schwalinger Gemarkung, also der versammelten Jagdgenossen. Jens-Wilhelm Witte aus Lieste nimmt an dieser Versammlung der Schwalinger Jagdgenossen nicht als Jäger und Besitzer des nachbarlichen Eigenjagdrevieres teil, sondern als Vorsitzender des Landvolkes in Neuenkirchen. In dieser Eigenschaft macht er den aufmerksamen Zuhörern schnell deutlich, dass an ihnen als Grundbesitzern möglicherweise in der großen und ständig wechselnden Informationsflut zum „Südlink“ in den Medien eine wichtige Tatsache vorbeigehen könnte und so die eigene Betroffenheit unterschätzt würde. „Es wäre nämlich absolut missverstanden ,“ erklärt Jens-Wilhelm Witte, „wenn angenommen werden würde, dass nach den letzten öffentlichen Mitteilungen über den Trassenverlauf unsere Gegend nicht mehr betroffen sein würde.“ Vielmehr sind noch alle Varianten für den Verlauf der „Südlink“-Trasse gleichmaßen gültig. Auch die Trasse 51a ist weiterhin „im Spiel“. Sie verläuft mit 1000 Metern Breite durch weite Teile der westlichen und südlichen Schwalinger Gemarkung. Der weiter westliche „Südlink“- Trassenverlauf bei Rotenburg, den die Bundesnetzagentur derzeit zu diesem Netzausbau-Vorhaben angibt, ist keineswegs die entschiedene Variante. Nicht Tennet, der Planungs-Gesellschaft, sondern der Bundesnetzagentur ist die letzte Entscheidung vorbehalten, welche Trasse am Ende für den unterirdischen Leitungsbau zum Zuge kommt. Damit ist die Entscheidung weitgehend von politischen Überlegungen geprägt. Die Bevölkerung, die Grundeigentümer können und sollten im Rahmen der gesetzlich vorgeschriebenen Öffentlichkeitsbeteiligung auf die politischen Entscheidungsfindung durch das Vorbringen ihrer möglichen Bedenken/ihres Einspruches zu Planungsvarianten der Trassenführungen unbedingt Einfluss nehmen. Das kann für Mitglieder des Landvolkes über die Landvolk-Geschäftsstellen geschehen. Nichtmitglieder finden dazu online Gelegenheit im Internetauftritt der Bundesnetzagentur. Besonders Land- und Forstwirte unter den Grundeigentümern wird interessieren, was Jens-Wilhelm Witte zu den Auswirkung des unter der Erde verlegten Stromkabels weitergeben konnte: „Man spricht davon, dass das Kabel in der Erde so um 35 Grad C warm werden wird. Aber bei Spitzenbelastungen können es auch durchaus über 70 Grad C werden. Nun stelle man sich vor, wir haben einen Sommer wie letztes Jahr 2018. Monatlange kein Regen und hohe Temperaturen von oben. Und von unten heizt das Kabel die Erde auf 70 Grad C auf. Was soll da noch wachsen? Grundeigentümer werden nicht nur eine Einschränkung der Nutzbarkeit ihres Grundstückes hinnehmen müssen, sondern sollten auch mit einem kräftigen Wertverlust ihrer Flächen im Bereich des Kabelverlaufs rechnen.“ Jens-Wilhelm Witte schließt seinen Beitrag mit einem Rat an die möglicherweise Betroffenen: „Nur der, der seine Bedenken gegen den Trassenverlauf rechtzeitig schriftlich vorgebracht hat, wird Anspruch auf die volle Entschädigung für seine Verluste bzw. für die Dienstbarkeit seines Grundstückes haben. Alle andere werden mit dem Minimum abgefunden werden. Die Frist für den Einspruch läuft im April 2019 ab.“