Dezember 2014
Eine zuverlässige Revierkarte ist für die Jagdgenossenschaft und die Jagdpächter unverzichtbar. Sie schafft Klarheit
bei rechtlichen und Haftungsfragen und ist hilfreich für die Orientierung im Revier - für alle Betroffenen und
Interessierten.
Nach vielen Monaten der Vorbereitung, Abstimmung und Entscheidung ist sie nun der Praxis übergeben, die
“Revierkarte des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schwalingen”.
Rundherum abgestimmt. Abgesehen von der sorgfältigen Erarbeitung der digitalen Karte wurde viel Zeit
dafür aufgewendet, sie ausführlich mit den betroffenen Interessengruppen abzustimmen, z.B. Jagdvorstand und
Jagdpächter, nachbarliche Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, Behörden und Ämter, ... Auf der
Mitgliederversammlung am 4.April 2014 wurde sie im Gasthaus Witte zu Schwalingen erstmals den Jagdgenossen
vorgestellt, mehr...
Jede der vielen Abstimmungsrunden ließ die Karte zu dem reifen, was am Ende dabei heraus kommen sollte: Die
allseits vereinbarte, aktuelle und verbindliche Karte des Schwalinger Jagdreviers. Dazu wurden u.a. auch die
Außengrenzen des Reviers zu den benachbarten Revieren genau “verortet”. Viele Dutzend “befriedete Bezirke” in
Dorf und Gemarkung Schwalingen wurden nach dem gesetzlichen Regelwerk festgelegt. Bestehende
“grenzüberschreitende” jagdliche Vereinbarungen zwischen Jagdpächtern/Eigenjagdbesitzern wurden geklärt und
ggfs. berücksicht, und vieles mehr...
Dass bei einer so umfassenden Arbeit neue Erkenntnisse gewonnen werden, überrascht nicht. Aber auch “alte
Hasen”, die sich eigentlich im Revier blind auskennen, erlebten die eine oder andere Überraschung. Alle sind sich
einig, dass sich die Mühe und der Aufwand gelohnt haben, mit der Revierkarte eine gemeinsame verbindliche
Grundlage zu schaffen.
Vielfältige Grundlage. Die Schwalinger Revierkarte legt nicht allein fest, wo die Schwalinger Jäger “jagen
dürfen”. Sie ist auch Bestandteil des Jagdpachtvertrages und Grundlage für die Berechnung des Pachtzinses, der
von den Jagdpächtern zu entrichten ist. Der Rechnungsführer der Jagdgenosschenschaft berechnet auf ihrer
Grundlage das Jagdgeld für die Jagdgenossen. Und auch die Jagdbehörden nutzen sie, um die Jagdsteuer zu
berechnen, die die Jagdpächter zu entrichten haben.
Die Mitglieder der Schwalinger Jagdgenossenschaft stimmten auf ihrer Sitzung am 4.April 2014 der Empfehlung zu,
die “Revierkarte des Gemeinschaftlichen Jagdbezirkes Schwalingen” in Kraft zu setzen und zu veröffentlichen - hier
auf den Internetseiten der Jagdgenossenschaft Schwalingen für Jagdpächter, Jagdgäste, Jagdgenossen, öffentlichen
Partner und alle Interessierte als zuverlässige (aber rechtlich unverbindliche) Information. Eine großformatige
Druckversion der Revierkarte (kostenpflichtig) ist beim Jagdvorstand erhältlich. Im November 2014 bestätigte der
Jagdvorstand diese Empfehlung durch Beschluss und hat damit die Revierkarte für die Praxis in Kraft gesetzt.
Ebenso beschloss der Jagdvorstand in seiner Sitzung im November 2014, auf Grundlage der abgestimmten
Revierkarte das Jagdkataster zu überarbeiten und die Berechnung des Jagdgeldes entsprechend anzupassen. Auch
diese Arbeiten sind inzwischen abgeschlossen.
Der Gemeinschaftliche Jagdbezirk
der Jagdgenossenschaft Schwalingen