18.April 2014
“Unter die Fittiche genommen.”
Jeder Jäger hegt wohl insgeheim den Wunsch nach einem eigenen Jagdrevier ... Wenn es
vielleicht auch keine Eigenjagd wird, dann doch eine Jagdpacht oder zumindest Mitpächter eines
Jagdreviers. Aber ist der Anfang auch mit dem Ablegen der Jagdscheinprüfung gemacht, so ist
dem “Jungjäger” aus jagdrechtlichen Gründen doch noch nicht erlaubt, ein Jagdrevier
anzupachten.
Früher: Solide jagdliche Ausbildung.
Noch bis in die 1970er Jahre hinein war es Pflicht für den “Jungjäger”, nach dem Erwerb des
Jagdscheines eine dreijährige weiterführende Ausbildung bei einem jagdlichen Lehrmeister, dem
“Lehrprinzen”, zu durchlaufen. Der “Lehrprinz” ist dabei der aktive Ratgeber, Ausbilder und
erfahrene Partner des jagdlichen Neulings im jagdlichen Handwerk, der Weidmannschaft, der
Jagd und der Hege.
Der “Lehrprinz” bietet in seinem Eigen- oder Pachtrevier dem “Jungjäger” die Möglichkeit zur
Jagd. Er stellt dem “Jungjäger” sein Wissen und die Jagdmöglichkeit unentgeltich zur Verfügung.
Als Gegenleistung unterstützt der “Jungjäger” seinen “Lehrprinzen” bei der Bejagung des Reviers,
beim Erfüllen des vorgegebenen Abschussplanes, bei Hegemaßnahmen und allen anderen
jagdlichen Pflichten.
Heute: Jagdschein und los.
Heute wird der Nachweis dieser Weiterbildung der “Jungjäger” bei einem “Lehrprinzen” nicht
mehr verlangt, wenn er ein Jagdrevier anpachten möchte. Es genügt nun, dass er seinen
Jagdschein bei Pachtantritt für mindestens drei Jahre besessen hat ...
So ist es für einen Jäger heute schwer zu beurteilen, ob er ausreichende Jagdpraxis hat, um
“sein” erstes Revier anzupachten und Verantwortung für Jagdausübung und Hege zu
übernehmen. Andererseits ist für Verpächter, wie z.B. Jagdgenosschenschaften, kaum
festzustellen, ob ein Interessent, der seinen Jagdschein drei Jahre besitzt, die jagdlichen
Voraussetzung erfüllt, die Jagd anzupachten - und “Probezeiten” gibt es nicht.
Die solide Weiterbildung des “Jungjägers” bei einem “Lehrprinzen” verbessert also die Chance
erheblich, eines Tages ein “eigenes” Jagdrevier anpachten zu können - oder zumindest ein “guter
Jäger” zu werden. Trotz dieser einleuchtenden Erkenntnis steigt zwar die Zahl der
Jagdscheininhaber in Deutschland weiter rasant, aber die “Lehrprinz”-Verhältnisse werden
immer seltener... In Niedersachsen gibt es 700 Eigenjagden und 2700 Genossenschaftsjagden,
also 3400 Reviere - und 60.000 Jagdscheininhaber.
In Schwalingen : Fast wie früher.
In Schwalingen haben nun die Pächter des Gemeinschaftlichen Jagdbezirks, die Schwalinger
Jäger, den “Jungjäger” Peter Henning “unter ihre Fittiche” genommen. Peter Henning hat vor
Kurzem die Jagdschein- prüfung erfolgreich abgelegt. Er hat gern das Angebot der Schwalinger
Jäger angenommen, ihn im Schwalinger Revier jagdlich weiter auszubilden, quasi in einem
“Lehrprinz”-Verhältnis.
Hier in Schwalingen also wird Peter Henning als Jagdgast das jagdliche Handwerk, die
Weidmannschaft, die Hege, die vielfältigen jagdlichen Aufgaben und auch die wichtige Pflege der
Beziehung zur “nicht-jagenden Bevölkerung” kennen lernen. Die jahrzehntelange solide
Erfahrung der Schwalinger Jäger steht ihm dazu zur Verfügung und sie werden Peter Henning
dabei an ihr Kennen und Können, an ihre jagdlichen Ansichten und Überzeugungen praxisnah
heranführen.
Heute war der Auftakt dieser neuen Partnerschaft zwischen den “Lehrprinzen” und dem
“Jungjäger”, die es so seit vielen Jahren in Schwalingen nicht mehr gegeben hat. In einer ersten
gemeinsamen Rundfahrt erfuhr Peter Henning viel über die Örtlichkeiten und die Besonderheiten
des Schwalinger Reviers. Die nicht überall einfachen Reviergrenzen aufzuzeigen war dabei eine
wichtige, aber auch strapazierende Aufgabe. So mancher Halt wurde daher gern auch für eine
jagdliche Ablenkung genutzt ...
Nachrichten aus dem
Schwalinger Revier.
©
Fotos: HDMueller, Schwalingen