Das Wild kennt keine Grenzen
Wissenswertes
zur Jagd
Entwicklung der Damwildstrecke im Hegering Neuenkirchen,
zu dem auch das Schwalinger Revier gehört -
April 2005 bis März 2015, Angaben in Stück Damwild.
Zeit seines Lebens bewegt sich das Wild frei in der Landschaft. Es ist herrenlos. Niemand hat Ansprüche
oder Rechte an ihm – solange es lebt. Hat ein Jäger ein Stück Wild rechtmäßig erlegt, darf er sich das
Wildbret aneignen und erwirbt damit daran das Eigentum.
In dieser grenzenlosen Freiheit ist das Wild Zeit seines Lebens durch vielerlei Gesetze, vor allem aber
durch die Naturliebe des Menschen geschützt und gehegt. Allen voran die Grundbesitzer und die Jäger als
verantwortungsbewusste Naturschützer. Ihre gemeinsame Verantwortung für die Hege des Wildes ist Teil
des Jagdrechtes und z.B. im Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen geregelt. „Die Hege hat zum
Ziel die Erhaltung eines landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen
und gesunden Wildbestand sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen“, heißt es da und
beschreibt das Recht, die Pflicht zur Hege des Wildes der Grundeigentümer in der Jagdgenossenschaft, der
Eigenjagdbesitzer bzw. der Jagdpächter, soweit die Hegepflicht vertraglich auf ihn übertragen ist.
Zur Hege gehören
-
die Erhaltung und Pflege des Lebensraumes und
-
die gezielte Regulierung des Wildbestandes durch den Jagdausübungsberechtigten, den Jäger.
Aber das Recht, die Pflicht zur Hege ist räumlich begrenzt, nämlich auf die Fläche des jeweiligen
Jagdgenossenschafts- bzw. Eigenjagdbezirkes, des Jagdreviers. Nur innerhalb dieses Bezirkes gelten die
Hegepflicht und auch das Jagdausübungsrecht des Jägers. So sieht es das deutsche „Reviersystem“ vor und
so regelt es das deutsche Jagdrecht.
Doch das Wild kennt eben in seiner Freiheit keine menschlichen Grenzen – soweit sie nicht
unüberwindbar bewehrt wurden. Es folgt auf seinen Wegen uralten Naturgesetzen, dem Nahrungs-
angebot, sucht den besten Lebensraum. Es bildet seine eigenen Reviere, wechselt den Standort nach Bedarf
und Jahreszeit. Es legt auf der Nahrungssuche oder zur Paarungszeit z.T. enorme Strecken zurück, weit
über die Grenzen jedes Jagdbezirkes hinaus. Innerhalb der in diesem Sinne „engen“ Grenzen eines
einzelnen Jagdbezirkes kann sich so für die Hege kein zuverlässiges Bild über die Entwicklung des
Wildbestandes ergeben. Es fehlt der große Überblick, der über die Reviergrenzen hinaus geht und für die
nachhaltige Hege innerhalb des Reviers unverzichtbar ist.
Wirksame und nachhaltige Hege des Wildes im Sinne des Jagdrechtes kann also nur geschehen, wenn
revierübergreifend ein Blick auf seine Entwicklung gewonnen werden kann und so ein sinnvolles
Regulieren des Bestandes innerhalb des Reviers möglich wird. Diesen revierübergreifenden Überblick zu
erlangen, ist Aufgabe der Hegegemeinschaften, wie sie vom Jagdgesetz zu diesem Zweck vorgesehen sind.
In ihnen sind die Jagdausübungsberechtigten mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke mit dem Zweck
freiwillig zusammengeschlossen, die Hege des Wildes und die Regulierung seines Bestandes nach
gemeinsamen Plänen in ihrem jeweiligen Eigenjagd- oder Pachtjagdbezirk durchzuführen.
Hegegemeinschaften haben oft einen zivilrechtlichen Rahmen, müssen bestimmte Voraussetzungen
erfüllen und bedürfen der Anerkennung durch die Jagdbehörde.
Für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Schwalingen ist im Rahmen der
Hege die Regulierung besonders des Bestandes an Schwarzwild und zunehmend auch von Damwild von
Bedeutung. Daher ist die Jagdgenossenschaft Schwalingen, vertreten durch ihre Jagdpächter, Mitglied in
der „Hegegemeinschaft Löverschen“ mit Sitz in Bad Fallingbostel, einer der etwa 150 in Niedersachsen
amtlich anerkannten Hegegemeinschaften. Ziel der „Hegegemeinschaft Löverschen“ ist die Hege von
Schwarz- und Damwild in den Revieren ihrer Mitglieder.
Zu den Aufgaben der Hegegemeinschaft gehören u.a.
-
Abstimmen und durchführen gemeinsamer Hegemaßnahmen
-
gemeinsame Schätzung des Wildbestandes
-
Aufstellen gemeinsamer Bejagungsrichtlinien
-
…...
„Die ‚Dam- und Schwarzwild-Hegegemeinschaft Löverschen‘ wurde im Februar 1973 gegründet“,
erklärt Thomas Brammer, ehrenamtlicher Vorsitzender des Vorstandes der Hegegemeinschaft Löverschen.
„Etwa 60 Eigenjagden und Genossenschaftsreviere sind Mitglied, mit einer Gesamtfläche von um die
22.000 Hektar.“ Die Mitgliedsreviere liegen in den Gebieten der Hegeringe*) Löverschen [Bomlitz],
Dorfmark, Fallingbostel, Neuenkirchen und Soltau-West, „wobei nicht alle Reviere dieser Hegeringe auch
Mitglied in der Hegegemeinschaft Löverschen sind“, stellt Thomas Brammer klar und fährt fort: “Wir
verstehen uns als lockeren Zusammenschluss von Revierinhabern aus den beteiligten 5 Hegeringen, die
sich die Hege des Schwarz- und Damwildvorkommens zur Aufgabe gemacht haben.“
Während in vergangenen Jahren das Schwarzwild mit seinem rasanten Anstieg der Bestandsdichte im
Brennpunkt der Regulierungsmaßnahmen der Hegegemeinschaft stand, liegt nun, nach dem deutlichen
Rückgang der Schwarzwildbestände, das Hauptaugenmerk auf der behutsamen Hege des wachsenden
Damwildvorkommens.
„Die Fläche unserer Hegegemeinschaft hat sich mit den Jahren erweitert, so, wie sich auch das
hiesige zusammengehörige Damwildvorkommen mit seinem ursprünglichen Kern um Bomlitz im Laufe
der Jahre immer weiter ausgebreitet hat,“ berichtet Thomas Brammer. „In den anderen Revieren war
Damwild früher nur unregelmäßig als Wechselwild anzutreffen. Heute ist Damwild im gesamten Gebiet
der Hegegemeinschaft regelmäßig anzutreffen und auch zunehmend standorttreu.“ Ein schöner Erfolg der
Hegegemeinschaft. Und wie entwickelt sich der Bestand? Thomas Brammer: „Der Vorteil für die
nachhaltige Hege ist ja, dass wir durch den revierübergreifenden Austausch von Informationen in der
Hegegemeinschaft ein genaues Bild über Gesundheit und Entwicklung des Damwildbestandes haben. Und
da sehen wir alles auf einem erfreulich guten und verträglichen Weg. Nur hier und da müssen wir genauer
und vielleicht auch regulierend hinschauen, da sind wir mit den Revierinhabern im Gespräch.“
Einmal jährlich führt die Hegegemeinschaft eine öffentliche Hegeschau durch, meist zum Ende
des Jagdjahres im März. Zentraler Punkt der Hegeschau ist der zusammengefasste Streckenbericht für die
Mitgliedsreviere und die Schau und Beurteilung der Trophäen des erlegten Wildes. Beides zusammen
ergibt ein anschauliches Bild über die Gesundheit und Entwicklung der Wildbestände im Gebiet der
Hegegemeinschaft. Und natürlich werden auch die von den Mitgliedsrevieren vorgeschlagenen und von
den beteiligten Hegeringen konsolidierten Abschusspläne für das kommende Jagdjahr besprochen.
*) Hegeringe sind organisatorische lokale Untergliederungen der Jägerschaftsorganisation, in Niedersachsen die LJN,
Landesjägerschaft Niedersachsen e.v. bzw. im Heidekreis die Jägerschaft Soltau e.V. und die Jägerschaft Fallingbostel e.V. Die
Jagdreviere in Schwalingen gehören zum Gebiet des Hegeringes Neuenkirchen in der Jägerschaft Soltau e.V. Die organisierte
Jägerschaft in Niedersachsen ist ein „anerkannter Naturschutzverband“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz.
zum Seitenanfang springen