Das Wild kennt keine Grenzen

Wissenswertes

zur Jagd

Entwicklung der Damwildstrecke im Hegering Neuenkirchen, zu dem auch das Schwalinger Revier gehört - April 2005 bis März 2015, Angaben in Stück Damwild.
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Zeit seines Lebens bewegt sich das Wild frei in der Landschaft. Es ist herrenlos. Niemand hat Ansprüche oder Rechte an ihm – solange es lebt. Hat ein Jäger ein Stück Wild rechtmäßig erlegt, darf er sich das Wildbret aneignen und erwirbt damit daran das Eigentum. In dieser grenzenlosen Freiheit ist das Wild Zeit seines Lebens durch vielerlei Gesetze, vor allem aber durch die Naturliebe des Menschen geschützt und gehegt. Allen voran die Grundbesitzer und die Jäger als verantwortungsbewusste Naturschützer. Ihre gemeinsame Verantwortung für die Hege des Wildes ist Teil des Jagdrechtes und z.B. im Bundesjagdgesetz und den Landesjagdgesetzen geregelt. „Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestand sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen“, heißt es da und beschreibt das Recht, die Pflicht zur Hege des Wildes der Grundeigentümer in der Jagdgenossenschaft, der Eigenjagdbesitzer bzw. der Jagdpächter, soweit die Hegepflicht vertraglich auf ihn übertragen ist. Zur Hege gehören - die Erhaltung und Pflege des Lebensraumes und - die gezielte Regulierung des Wildbestandes durch den Jagdausübungsberechtigten, den Jäger. Aber das Recht, die Pflicht zur Hege ist räumlich begrenzt, nämlich auf die Fläche des jeweiligen Jagdgenossenschafts- bzw. Eigenjagdbezirkes, des Jagdreviers. Nur innerhalb dieses Bezirkes gelten die Hegepflicht und auch das Jagdausübungsrecht des Jägers. So sieht es das deutsche „Reviersystem“ vor und so regelt es das deutsche Jagdrecht. Doch das Wild kennt eben in seiner Freiheit keine menschlichen Grenzen – soweit sie nicht unüberwindbar bewehrt wurden. Es folgt auf seinen Wegen uralten Naturgesetzen, dem Nahrungs- angebot, sucht den besten Lebensraum. Es bildet seine eigenen Reviere, wechselt den Standort nach Bedarf und Jahreszeit. Es legt auf der Nahrungssuche oder zur Paarungszeit z.T. enorme Strecken zurück, weit über die Grenzen jedes Jagdbezirkes hinaus. Innerhalb der in diesem Sinne „engen“ Grenzen eines einzelnen Jagdbezirkes kann sich so für die Hege kein zuverlässiges Bild über die Entwicklung des Wildbestandes ergeben. Es fehlt der große Überblick, der über die Reviergrenzen hinaus geht und für die nachhaltige Hege innerhalb des Reviers unverzichtbar ist. Wirksame und nachhaltige Hege des Wildes im Sinne des Jagdrechtes kann also nur geschehen, wenn revierübergreifend ein Blick auf seine Entwicklung gewonnen werden kann und so ein sinnvolles Regulieren des Bestandes innerhalb des Reviers möglich wird. Diesen revierübergreifenden Überblick zu erlangen, ist Aufgabe der Hegegemeinschaften, wie sie vom Jagdgesetz zu diesem Zweck vorgesehen sind. In ihnen sind die Jagdausübungsberechtigten mehrerer zusammenhängender Jagdbezirke mit dem Zweck freiwillig zusammengeschlossen, die Hege des Wildes und die Regulierung seines Bestandes nach gemeinsamen Plänen in ihrem jeweiligen Eigenjagd- oder Pachtjagdbezirk durchzuführen. Hegegemeinschaften haben oft einen zivilrechtlichen Rahmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen und bedürfen der Anerkennung durch die Jagdbehörde. Für den Gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Jagdgenossenschaft Schwalingen ist im Rahmen der Hege die Regulierung besonders des Bestandes an Schwarzwild und zunehmend auch von Damwild von Bedeutung. Daher ist die Jagdgenossenschaft Schwalingen, vertreten durch ihre Jagdpächter, Mitglied in der „Hegegemeinschaft Löverschen“ mit Sitz in Bad Fallingbostel, einer der etwa 150 in Niedersachsen amtlich anerkannten Hegegemeinschaften. Ziel der „Hegegemeinschaft Löverschen“ ist die Hege von Schwarz- und Damwild in den Revieren ihrer Mitglieder. Zu den Aufgaben der Hegegemeinschaft gehören u.a. - Abstimmen und durchführen gemeinsamer Hegemaßnahmen - gemeinsame Schätzung des Wildbestandes - Aufstellen gemeinsamer Bejagungsrichtlinien - …... „Die ‚Dam- und Schwarzwild-Hegegemeinschaft Löverschen‘ wurde im Februar 1973 gegründet“, erklärt Thomas Brammer, ehrenamtlicher Vorsitzender des Vorstandes der Hegegemeinschaft Löverschen. „Etwa 60 Eigenjagden und Genossenschaftsreviere sind Mitglied, mit einer Gesamtfläche von um die 22.000 Hektar.“ Die Mitgliedsreviere liegen in den Gebieten der Hegeringe*) Löverschen [Bomlitz], Dorfmark, Fallingbostel, Neuenkirchen und Soltau-West, „wobei nicht alle Reviere dieser Hegeringe auch Mitglied in der Hegegemeinschaft Löverschen sind“, stellt Thomas Brammer klar und fährt fort: “Wir verstehen uns als lockeren Zusammenschluss von Revierinhabern aus den beteiligten 5 Hegeringen, die sich die Hege des Schwarz- und Damwildvorkommens zur Aufgabe gemacht haben.“ Während in vergangenen Jahren das Schwarzwild mit seinem rasanten Anstieg der Bestandsdichte im Brennpunkt der Regulierungsmaßnahmen der Hegegemeinschaft stand, liegt nun, nach dem deutlichen Rückgang der Schwarzwildbestände, das Hauptaugenmerk auf der behutsamen Hege des wachsenden Damwildvorkommens. „Die Fläche unserer Hegegemeinschaft hat sich mit den Jahren erweitert, so, wie sich auch das hiesige zusammengehörige Damwildvorkommen mit seinem ursprünglichen Kern um Bomlitz im Laufe der Jahre immer weiter ausgebreitet hat,“ berichtet Thomas Brammer. „In den anderen Revieren war Damwild früher nur unregelmäßig als Wechselwild anzutreffen. Heute ist Damwild im gesamten Gebiet der Hegegemeinschaft regelmäßig anzutreffen und auch zunehmend standorttreu.“ Ein schöner Erfolg der Hegegemeinschaft. Und wie entwickelt sich der Bestand? Thomas Brammer: „Der Vorteil für die nachhaltige Hege ist ja, dass wir durch den revierübergreifenden Austausch von Informationen in der Hegegemeinschaft ein genaues Bild über Gesundheit und Entwicklung des Damwildbestandes haben. Und da sehen wir alles auf einem erfreulich guten und verträglichen Weg. Nur hier und da müssen wir genauer und vielleicht auch regulierend hinschauen, da sind wir mit den Revierinhabern im Gespräch.“ Einmal jährlich führt die Hegegemeinschaft eine öffentliche Hegeschau durch, meist zum Ende des Jagdjahres im März. Zentraler Punkt der Hegeschau ist der zusammengefasste Streckenbericht für die Mitgliedsreviere und die Schau und Beurteilung der Trophäen des erlegten Wildes. Beides zusammen ergibt ein anschauliches Bild über die Gesundheit und Entwicklung der Wildbestände im Gebiet der Hegegemeinschaft. Und natürlich werden auch die von den Mitgliedsrevieren vorgeschlagenen und von den beteiligten Hegeringen konsolidierten Abschusspläne für das kommende Jagdjahr besprochen. *) Hegeringe sind organisatorische lokale Untergliederungen der Jägerschaftsorganisation, in Niedersachsen die LJN, Landesjägerschaft Niedersachsen e.v. bzw. im Heidekreis die Jägerschaft Soltau e.V. und die Jägerschaft Fallingbostel e.V. Die Jagdreviere in Schwalingen gehören zum Gebiet des Hegeringes Neuenkirchen in der Jägerschaft Soltau e.V. Die organisierte Jägerschaft in Niedersachsen ist ein „anerkannter Naturschutzverband“ nach dem Bundesnaturschutzgesetz. zum Seitenanfang springen
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