Hegegemeinschaft Löverschen
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April 2015 Das Recht, die Pflicht zur Hege des Wildes ist für den Jäger räumlich begrenzt, nämlich auf die Fläche des jeweiligen gepachteten Jagdgenossenschafts- bzw. des Eigenjagdbezirkes, sein Jagdrevier. Nur innerhalb dieses Bezirkes gelten die Hegepflicht und auch das Jagdausübungsrecht des Jägers. So sieht es das deutsche „Reviersystem“ vor und so regelt es das deutsche Jagdrecht. Der Jäger hat den Überblick bei Niederwild, also z.B. den Rehen, Hasen, Füchsen, über den Bestand in seinem Revier und dessen Entwicklung: Diese Wildarten sind ihr Leben lang weitgehend standorttreu. Bei ihnen erlebt der Jäger die Ergebnisse seiner eigenen Hege unmittelbar. Wie ist aber die Hege für Wild, z.B. Damwild zu bewerkstelligen, das seiner Art gemäß zwischen seinen Einstandsgebieten jedes Jahr regelmäßig wechselt, sich vermehrt und weiter ausbreitet, über Reviergrenzen hinweg, über Grenzen von Hegeringen hinweg, über Zehntausende von Hektar: Das Damwild ist zwar überwiegend in festen Winter-, Sommer- und Brunfträumen standorttreu, aber diese Räume können viele Kilometer auseinanderliegen. Dazu kommt, dass besonders die jungen Hirsche in den Brunfträumen zwischen den verschiedenen Brunftplätzen umherziehen und sie so kennenlernen, um sie vielleicht für sich zu „erobern“. All das geschieht über alle vom Menschen gesetzten Grenzen hinweg und erlaubt dem reviergebundenen Jäger keinen Überblick über die wirkliche Wilddichte und seine Entwicklung. Erschwerend kommt hinzu, dass Damwild schwer einzuschätzen und wieder zu erkennen ist: Das Geweih der Damhirsche kann von Jahr zu Jahr eine andere Form und auch andere Stärke haben. Das Risiko für den Jäger ist also groß, mit vermeindlich „richtigen“ Abschüssen von Damhirschen in seinem Revier das sensible Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern und den Altersklassen in dem gesamten großräumigen Vorkommen empfindlich und dauerhaft zu stören. Insgesamt 101 gemeldete Abschüsse von Damhirschen in den Altersklassen I bis III hatten wir im Jahr 2014 im Gebiet der Hegegemeinschaft Löverschen“ erklärt Wolfgang von Wieding das Problem anschaulich, „davon wurden 73 in den Hegeringen der Hegegemeinschaft weitgehend in der vorgegebenen Altersklassenverteilung erlegt. Sie sieht vor, dass die Mittlere Altersklasse II, also die 3 bis 7jährigen Hirsche, aus wildbiologischen Gründen relativ geschont wird, was aber nicht immer eingehalten wurde. Weitere 28 Damhirsche wurden in Hegeringen außerhalb des Gebietes der Hegegemeinschaft erlegt. Ein großer Teil dieser 28 Hirsche gehörte der Mittleren Altersklasse II an, also Hirsche, die wir dringend für die Gesunderhaltung der Bestandsstruktur benötigen. Hier wurde die Mittlere Altersklasse der Damhirsche durch die Jäger übernutzt. Viele Hirsche dieser Klasse wurden nicht hegerichtliniengemäß geschossen.“ Mit zunehmender Sorge beobachten wir diese Entwicklung schon seit einigen Jahren“ fährt Wolfgang von Wieding fort, „derzeit haben wir beim Damwild innerhalb der Hegegemeinschaft ein Geschlechterverhältnis von 1 : 3, die Tendenz geht sogar in Richtung 1 Hirsch auf 4 Stücke weibliches Damwild. Das Hegeziel ist aber 1 : 1 bis 1 : 1,5, also ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis! Wir müssen also etwas tun, um die gesunde Entwicklung der Bestandsstruktur zu fördern und in richtige Bahnen zu lenken.“ Das starke Ungleichgewicht zwischen den Geschlechtern beim Damwild führt zu einem zusätzlichen, bedrohlichen Problem: Es wird nach der Brunftzeit im Spätherbst eine auffällig hohe Anzahl verendeter Damhirsche gefunden ! Die vergleichsweise wenigen Hirsche werden durch die hohe Anzahl der zu beschlagenen Damtiere physisch überfordert und durch die Brunft zu Tode geschwächt - was in der Altersstruktur des Damhirschbestandes besonders die wichtige Mittlere Altersklasse II der 3 bis 7jährigen Hirsche stark belastet. Was kann also getan werden ? Wolfgang von Wieding: „Im Gebiet der Hegegemeinschaft Löverschen mit seinen 22.000 Hektar Fläche und etwa 60 Revieren lenken der Kreisjägermeister, der Stellvertretende Kreisjägermeister und die Leiter der 5 beteiligten Hegeringe als Ehrenamtliche Beamten des Landkreises gemeinsam mit dem Leiter der Hegegemeinschaft und der Unteren Jagdbehörde des Landkreises die Hege des Damwildes. Über Gruppenabschusspläne für die Hegegemeinschaft und die beteiligten Hegeringe werden in jedem Jagdjahr für das männliche und weibliche Damwild zur Lenkung der gesunden Bestandsstruktur die erforderlichen Abschusszahlen je Altersklasse festgelegt. Jeder Hegeringleiter gibt dann anhand des für seinen Hegering abgestimmten Gruppenabschussplanes in geeigneter Verteilung den ihnen angehörenden Revieren die Abschüsse nach Geschlecht und Altersklasse frei. Wir nennen das ‚die jagdliche Selbstverwaltung im Heidekreis‘. Ein langjährig bewährtes Verfahren.“ Aber: Die Hegeringe des Heidekreises mit Damwildvorkommen, die nicht der Hegegemeinschaft Löverschen angehören, aber an ihn grenzen, nehmen zwar Teil an der „jagdlichen Selbstverwaltung“ im Heidekreis - in das Verfahren der Hegegemeinschaft der übergreifenden gezielten Hege-/ Abschussplanung nach Altersklassen sind sie jedoch bisher nicht eingebunden. Hier erhält jeder Hegering noch nach eigenen Vorschlägen einen von Kreisjägermeister/Unterer Jagdbehörde freigegebenen individuellen Abschussplan für Damwild und darin eine pauschale Abschussfreigabe für männliches bzw. weibliches Damwild ohne Unterscheidung nach Altersklassen. Und das werden wir nun ändern“, stellt Wolfgang von Wieding fest und zeigt auf die vor ihm liegende Landkarte: “In diesen Hegeringen nördlich und nordöstlich des ursprünglichen Kerngebietes der Damwildvorkommen in der Hegegemeinschaft Löverschen liegen 13 Dam’vieh‘gatter mit einem guten Dutzend weiblichem Damwild und 1 Schaufler [Damhirsch ab 4.Jahr], die zur Produktion von Wildfleisch genutzt werden. Mit dem Ausbreiten des Damwildvorkommens im Gebiet der Hegegemeinschaft suchen vermehrt unsere frei lebenden Damhirsche, besonders die der wichtigen Mittleren Altersklasse II, diese Gatter als mögliche Brunftplätze auf. Von diesen „Exkursionen“ kehren sie zunehmend nicht in ihre Einstandsgebiete zurück, weil sie leider fälschlicherweise dort oder auf ihrer Hin- oder Rückwanderung erlegt werden.“ Wolfgang von Wieding weiter:“ Noch wollen wir die betreffenden Hegeringe nicht in die Hegemeinschaft Löverschen eingliedern. Aber ab diesem Jagdjahr werden dort keine pauschalen Abschussfreigaben für das Damwild mehr erteilt. Es werden ausschließlich gezielte Freigaben mit Altersklassenbindung gemäß der im Heidekreis gültigen ‚Hegerichtlinie Damwild Lüneburger Heide‘ erteilt, genau wie in der Hegegemeinschaft.“ Die „Hegerichtlinie Damwild Lüneburger Heide“ aus dem Jahre 2005, nach der auch im Landkreis Heidekreis die Hege des Damwildes gelenkt wird, hat zum Ziel: „Die Erhaltung und nachhaltige Nutzung eines gesunden, sozial richtig strukturierten Damwildbestandes. In der Körperentwicklung starkes und gesundes Wild, männlich und weiblich, sowie den reifen, starkstangigen, beidseitigen Schaufler“. Zum Erreichen dieses Ziels bestímmt die Hegerichtlinie den Abschussanteil des männlichen Damwildes (Empfehlung gemäß §25 NjagdG) in der Jugendklasse III, 0-2 Jahre, mit 75%, in der Mittleren Altersklasse II, 3-7 Jahre, 10% und in der Oberen Altersklasse I, 8 Jahre und älter, mit 15%. Weder wildbiologisch noch im Sinne der Hegerichtlinie ist derzeit also der Damwildbestand im Heidekreis mit einem Geschlechterverhältnis von 1 : 3 bis sogar 1 : 4 männlich zu weiblich sozial richtig strukturiert. Um hier nachhaltig gegenzusteuert, wird es zukünftig bei Damhirschen keine Erhöhungen der Abschussfreigaben mehr geben. Auf der anderen Seite werden wir die Vorgaben für den Abschuss beim weiblichen Damwild heraufsetzen“ kündigt Wolfgang von Wieding an. Er geht davon aus, dass die Leiter der Hegegemeinschaft und der Hegeringe, der Kreisjägermeister und die Untere Jagdbehörde dafür bei den Revierinhabern Verständnis finden werden. Immerhin geht es um die langfristige Sicherung der Bestandsstruktur und um die Gesunderhaltung des Damwildvorkommens im Heidekreis. Dennoch ist die Durchsetzungskraft der Ehrenamtlichen Jagdbeamten vorsorglich nicht auf Bitten und Appelle beschränkt. „Jeder Revierinhaber weiß, dass Abschüsse außerhalb der Freigabe oder der Damwild-Hegerichtlinie geahndet werden“ betont Wolfgang von Wieding. Beim ersten „falschen“ Abschuss erhält das Revier eine Abschusssperre von 1 Jahr. Im Wiederholungsfall verlängert sich die Wartefrist bis zur nächsten Abschussfreigabe. “Und spätestens dann gehen wir davon aus, dass der Jäger vernunftsgemäß zukünftig hegerichtlinengemäß jagen wird…“, erklärt Wolfgang von Wieding diplomatisch und macht klar: „Wir entscheiden nach dem Grundsatz: Wer nach der Hegerichtlinie ‚richtig‘ streckt, bekommt keine Wartefristen. Wer ‚falsch‘ streckt, muss im Sinne der Gemeinschaftsbejagung mit Sperren rechnen.“ Dann zeigt Wolfgang von Wieding, wie zum Wohl des Wildes ein Brückenschlag zwischen jagdlicher Regierungspolitik und Jagdpraxis gelingen kann: „Die Verlängerung der Jagdzeiten für Damhirsche durch die Niedersächsische Landesregierung in den August hinein ist wildbiologischer Unsinn und daher nur idiologisch zu verstehen. Das Geweih der Hirsche ist in dieser Zeit meist noch gar nicht abschließend entwickelt, das Horn noch weich. Wir raten daher unseren Jägern, zur Vermeidung eines voreiligen Abschusses das Erlegen nicht mit dem Auge auf den Kalender zu tätigen, sondern mit beiden Augen auf das Wild. Entscheidend sind die bekannten wildbiologischen Merkmale: Damhirsche sollen erst erlegt werden, wenn der Hirsch verfegt hat, das Geweih blank ist !“ Auch bei den Jägern ist es möglich, dass man hier und da unterschiedlicher Meinung ist, „aber...“,rundet der Stellvertretende Kreisjägermeister Wolfgang von Wieding ab und die blauen Augen blitzen kämpferisch in seinem wettergegerbten Gesicht, „... aber in unserer gemeinsamen Grundhaltung zu Hege, Jagd und Naturschutz sind wir uns immer einigund die ist eben zum Wohl des Wildes konservativ.“ (Gesprächspartner: Hans-Dieter Mueller, Schwalingen)

Damwildhege -

über alle Grenzen hinweg

Wissenswertes

zur Jagd

Nachgefragt:

Im Gespräch mit dem

Stellvertretenden Kreisjägermeister im Heidekreis,

Wolfgang von Wieding.

Damwild-Hegerichtlinie Heidekreis, 2005 >>>
Wolfgang von Wieding, Jahrgang 1948, hat einen umfangreichen, Jahrzehnte langen Wissens- und Erfahrungshintergrund in Jagd, Hege und Naturschutz - auf allen Ebenen der praktischen, der organisierten Jagd und in verantwortlicher Zusammenarbeit mit den Jagdbehörden. Er ist Jäger seit seiner frühen Jugend. Mit 15 Jahren machte er seinen Jagdschein. Von 1982 an trug er Verantwortung als Stellvertretender Hegeringleiter im Hegering Soltau-West. 1986 bis 1996 Schriftführer der Jägerschaft Soltau e.V.. Seit 1996 Stellvertretender Kreisjägermeister und damit Ehrenamtlicher Beamter des Landkreises.  Seit dem Jahr 2004 ist Wolfgang von Wieding auch auf der jagdpolitischen Bühne aktiv: Stellvertretender Bezirksvorsitzender Lüneburger Heide der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. und gleichzeitig Mitglied im Erweiterten Vorstand der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V..  Als Lehrer im Ruhestand widmet er sich seiner Jagdpassion und den vielfältigen Aufgaben in der jagdlichen Organisation mit Freude und Engagement.