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Das Jagdausübungsrecht im gemeinschaftlichen Jagdbezirk  erstreckt sich auf das Aufsuchen, Nachstellen, Erlegen und Fangen von Wild.  umfasst das Recht auf Aneignung von Wild, auch krankes, verendetes Wild, Fallwild, Abwurfstangen und Eier von Federwild.  es sind die allgemein anerkannten Grundsätze deutscher Weidgerechtigkeit zu beachten. Es umfasst keine Rechte an der Landschaft oder an dem frei lebenden Wild.
Gemarkung
Gemeinschaftlicher Jagdbezirk
Hinweis: Die tatsächliche Ausübung der Jagd ist an persönliche und sachliche Voraussetzungen gebunden.
JAGDGENOSSENSCHAFT SCHWALINGEN
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