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Flurstück 54/13
Das Jagdrecht des Grundeigentümers
Die Hegepflicht des Grundeigentümers hat das
gesetzliche Ziel:
• die biologische Vielfalt und ein artenreicher und
gesunder Wildbestand in angemessener Zahl
• das Erhalten der natürlichen Bedingungen für das
Vorkommen der einzelnen Wildarten
• auch außerhalb des Waldes Deckungs- und
Ruhezonen sowie Äsungsflächen für das Wild zu
schaffen
• Wildschäden an der Land- Forst- und
Fischereiwirtschaft sowie an der Natur und
Landschaft zu vermeiden
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