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Flurstück 54/13
Das Jagdrecht des Grundeigentümers Die Hegepflicht des Grundeigentümers hat das gesetzliche Ziel:    die biologische Vielfalt und ein artenreicher und gesunder Wildbestand in angemessener Zahl  das Erhalten der natürlichen Bedingungen für das Vorkommen der einzelnen Wildarten  auch außerhalb des Waldes Deckungs- und Ruhezonen sowie Äsungsflächen für das Wild zu schaffen  Wildschäden an der Land- Forst- und Fischereiwirtschaft sowie an der Natur und Landschaft zu vermeiden
JAGDGENOSSENSCHAFT SCHWALINGEN
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