2
Flurstück 54/13
Das Jagdrecht des Grundeigentümers
Die Grundsätze:
• Das Jagdrecht ist zwingend und untrennbar mit dem
Eigentum an Grund und Boden verbunden.
• Es steht ausschließlich dem Eigentümer auf seinem
Grund und Boden zu.
• Das Jagdrecht ist die Befugnis, wildlebende Tiere zu
hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich
anzueignen.
(Zur tatsächlichen Ausübung der Jagd sind
bestimmte
Voraussetzungen erforderlich.)
• Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.
• Prinzip „Geben und Nehmen“
© Jagdgenossenschaft Schwalingen - alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr für die Richtigkeit