2
Flurstück 54/13
Das Jagdrecht des Grundeigentümers Die Grundsätze:  Das Jagdrecht ist zwingend und untrennbar mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden.  Es steht ausschließlich dem Eigentümer auf seinem Grund und Boden zu.  Das Jagdrecht ist die Befugnis, wildlebende Tiere zu hegen, auf sie die Jagd auszuüben und sie sich anzueignen. (Zur tatsächlichen Ausübung der Jagd sind bestimmte Voraussetzungen erforderlich.)  Mit dem Jagdrecht ist die Pflicht zur Hege verbunden.  Prinzip „Geben und Nehmen“
JAGDGENOSSENSCHAFT SCHWALINGEN
© Jagdgenossenschaft Schwalingen - alle Angaben nach bestem Wissen und Gewissen ohne Gewähr für die Richtigkeit